Freitag, April 19, 2024
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Welche Rechte habe ich bei Flugverspätungen und wie setze ich meine Anprüche durch?

Flughafen Innsbruck

Die Folgen von verspäteten Flügen sind absolut ärgerlich und kosten oftmals auch Geld. Zu beachten ist jedoch, dass Reisende den Schaden meist nicht aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. In vielen Fällen haben sie ein Anrecht auf Schadensersatz. Doch die Informationen der Airlines sind meist spärlich. Im folgenden Ratgeber werden Tipps gegeben, welche Rechte Reisende bei Flugverspätungen haben, wann eine Entschädigung zusteht und wie die Ansprüche durchgesetzt werden können.

Fluggäste sollten auf ihre Rechte bei einer Flugverspätung nicht verzichten

Passagiere sind bei verspäteten Flügen der Fluggesellschaft nicht hilflos ausgeliefert, denn in vielen Fällen haben sie nicht nur Anspruch auf Verpflegung und Betreuung, sondern auch auf eine Entschädigung. Die Kosten des Fluges spielen hierbei keine Rolle, denn Reisende haben auch bei Billigfliegern die gleichen Rechte. Diese werden auf der Webseite flightright.at leicht verständlich erläutert. Nicht nur das, denn der Fluggastrechte-Spezialist setzt die Ansprüche auf eine finanzielle Entschädigung auch gleich durch.

Allein ist dies meist sehr schwierig, da viele Airlines ihrer Zahlungspflicht einfach nicht nachkommen. Die Kontaktaufnahmen der Passagiere werden entweder ignoriert oder ihnen werden billige Gutscheine angeboten. Doch diese entsprechen dem tatsächlichen Wert der Entschädigung nicht. Daher lassen sie sich gern eine Verzichtserklärung unterschreiben, mit der Fluggäste keine weiteren Ansprüche haben.

Welche Rechte haben Reisende bei einer Flugverspätung und wie werden sie durchgesetzt?

Die EU hat in der Fluggastrechteverordnung verankert, welche Pflichten die Fluggesellschaften haben, wenn der Flug verspätet erfolgt. Voraussetzung ist, dass die Airline für die Verspätung verantwortlich ist. Sogenannte außergewöhnliche Umstände liegen außerhalb der Verantwortung. Ab einer Verspätung des Fluges von drei Stunden haben Reisende Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sie in einem Land innerhalb von Europa gestartet sind oder die Landung in einem EU-Mitgliedstaat erfolgt ist und die Fluglinie ihren Sitz innerhalb von Europa hat. Wie hoch die Ausgleichszahlung ist, hängt von der Verspätung sowie der Länge der Flugstrecke ab:

  • Flugstrecke bis 1.500 Kilometer: 250 EuroEU
  • Flugstrecke über 1.500 Kilometer: 400 Euro
  • Flugstrecke mehr als 3.500 Kilometer mit einem Start oder Ziel außerhalb EU: 600 Euro

Um die Entschädigung zu bekommen, sollte folgendes unternommen werden:

  • Verspätung von der Fluggesellschaft bestätigen lassen
  • Tickets, Rechnungen, Fotos usw. aufheben, um später Beweise zu haben
  • Kontaktdaten mit anderen Betroffenen des Fluges austauschen
  • online überprüfen, ob Anspruch auf Entschädigung besteht, Geld einfordern

Bei einer Verspätung muss die Fluggesellschaft je nach Entfernung und Verspätung zudem Versorgungs- bzw. Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten und Getränke, unentgeltliche Telefongespräche, Hotelunterbringungen etc. anbieten.

  • Flugstrecke bis 1.500 Kilometer: ab 2 Stunden
  • 1.500 bis 3.500 Kilometer: ab 3 Stunden
  • über 3.500 Kilometer: ab 4 Stunden

Fazit

Reisende haben Ansprüche auf eine Entschädigung bei einer Flugverspätung. Doch es ist meist nicht so einfach, diese gegenüber der Fluggesellschaft durchzusetzen. Airlines weigern sich häufig, den gerechtfertigten Forderungen der Fluggäste nachzukommen. Viele scheuen die hohen Kosten für private Anwälte. Doch mittlerweile gibt es im Internet spezialisierte Anbieter, die den Fall übernehmen und die zustehende Entschädigung erstreiten, die bis zu 600 Euro betragen kann. Der Fluggast selber hat weder Aufwand noch ein Kostenrisiko. Es gibt also keinen Grund, auf die einem zustehende Entschädigung zu verzichten.

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