Freitag, April 19, 2024
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Firmenhandy: Das solltest du wissen

Viele Mitarbeiter erhalten vom Arbeitgeber ein Diensthandy, doch worauf gilt es diesbezüglich zu achten und darf man es auch privat nutzen? Welche Regelungen gibt es, um Ärger zu vermeiden? Nachfolgend kommen wichtige Infos.

Vom Arbeitgeber ein Diensthandy zu erhalten, dies praktizieren viele Unternehmen. Bei den Mitarbeitern sorgt das für große Freude. Doch mit der Nutzung gehen auch einige Regeln einher. Im folgenden Ratgeber wird das Thema näher beleuchtet: Was sind die Vorteile eines Firmenhandys? Was ist bei der Auswahl wichtig? Ist eine private Nutzung erlaubt und was passiert bei einem Verlust des Handys?

Ein Smartphone auf Kosten des Arbeitgebers ist eine tolle Sache. Man sollte aber ein paar Dinge beachten | Bild: Unsplash

Vorteile eines Diensthandys

Ein Smartphone auf Kosten des Arbeitgebers, inklusive Handyvertrag und Kostenübernahme, so klingen die Vorteile auf der Seite des Arbeitnehmers. Doch Letzterer muss hinsichtlich Erreichbarkeit, private Nutzung und Datenschutz einige Regelungen beachten, wenn er ein Firmenhandy überreicht bekommt. Sonst könnte es gravierende Streitigkeiten auslösen. Arbeitgeber profitieren von vielen Vorteilen, wenn sie ein Firmenhandy zur Verfügung stellen:

  • Der Mitarbeiter ist für den Chef und die Kollegen theoretisch überall und jederzeit erreichbar. Hierbei gilt jedoch zu bedenken, dass es als unwirksam angesehen wird, rund um die Uhr erreichbar sein zu müssen. Wenn der Arbeitsvertrag keine entsprechenden Klauseln enthält, beispielsweise eine Rufbereitschaft, ist der Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, nach Feierabend mit dem Chef oder Kollegen zu telefonieren.
  • Der Arbeitgeber kann durch die Bereitstellung eines Handys sein Image verbessern, da es die Motivation und Zufriedenheit des Mitarbeiters meist verbessert. Dies wiederum hat Vorteile für die Arbeitsleistung. Auch die Bindung an das Unternehmen wird erhöht.
  • Der Mitarbeiter kann sich mit einem Diensthandy die monatlichen Kosten sparen. Doch diesbezüglich sollte die fragwürdige Privatnutzung nicht außer Acht gelassen werden.

Firmenhandy – worauf bei der Auswahl achten?

Damit ein Firmenhandy die Effizienz oder Arbeitsbedingungen tatsächlich verbessert, sollten bei der Auswahl je nach Einsatzbereich einige Punkte beachtet werden. Wichtig ist ein leistungsstarker Prozessor, ein ausreichend großer Arbeitsspeicher und genügend Speicherplatz. Intern sollte er durch die Nutzung von SD-Karten erweiterbar sein. Oftmals ist auch eine gute Kamera von Vorteil, wenn häufig Fotos gemacht werden. Bei Mitarbeitern, die auf Baustellen arbeiten, ist es wichtig, dass das Gerät und Gehäuse besonders robust sind.

Ist eine private Nutzung des Diensthandys möglich?

Nur wenn Arbeitgeber es ausdrücklich erlauben, ist eine private Nutzung des Firmenhandys zulässig. Der Mitarbeiter kann sich beispielsweise an der Anschaffung des Handys beteiligen. Das Unternehmen spart dadurch Kosten und der Angestellte hat den Vorteil, dass er es privat nutzen darf. So spart auch er Geld für die eigene Handyanschaffung. Die Installation von Apps und Internetsicherheit sollten geregelt sein.

Tipp:

Durch die Integration von zwei SIM-Karten ist es möglich, private von dienstlichen Gesprächen zu trennen. Damit hat man neben der Rufnummer für das Firmenhandy eine weitere Nummer für private Gespräche.

Genehmigt der Arbeitgeber die Privatnutzung nicht, dürfen keine privaten Gespräche mit dem Diensthandy geführt werden. Auch die Nutzung von Apps sowie privaten Fotos, Videos oder sonstigen Dateien sind in dem Fall nicht erlaubt. Wird das Firmenhandy ohne gesonderte Vereinbarung in Anspruch genommen, kann es zur Kündigung führen.

Was passiert beim Verlust des Diensthandys?

Bekommt man das Handy vom Arbeitgeber übergeben, stellt sich die Frage, was passiert, wenn es verloren geht. In Bezug auf die Haftung ist entscheidend, ob der Verlust durch eine grobe oder leichte Fahrlässigkeit erfolgt ist: Wurde das Firmenhandy am sicheren Ort aufbewahrt, muss der Arbeitnehmer nicht dafür haften, wenn es beispielsweise gestohlen wird. Wenn das Diensthandy unbeaufsichtigt ohne PIN liegen gelassen wird, gilt dies nicht, denn damit werden ein Diebstahl und eine unerlaubte Nutzung begünstigt. Passwort und PIN sind unerlässlich, zum Schutz vor Missbrauch als auch der Unternehmens- und Kundendaten.

Fazit

Firmenhandys gehören mittlerweile in zahlreichen Unternehmen zur Standardausstattung. Sie können die Effizienz deutlich steigern, wenn bei der Auswahl der Geräte einiges beachtet wird. Die Qualitätsmerkmale von Firmenhandys richten sich nach dem Einsatzgebiet. Der Arbeitgeber hat einige Vorteile. Der Mitarbeiter ist von überall aus erreichbar. Die Nutzung des Firmenhandys kann für beide Seiten zum Gewinn werden. Doch es gibt Richtlinien, die bedacht werden sollten. Wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung des Handys nicht ausdrücklich erlaubt, darf nur geschäftliches damit erledigt werden. In Bezug auf einen möglichen Verlust des Gerätes und Missbrauch der Kundendaten sind Passwort und PIN unverzichtbar. Handeln Arbeitnehmer leicht fahrlässig, müssen sie für Schäden am Diensthandy meist nicht haften.