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Grillen in Innsbruck: Ab jetzt nur mit Online-Reservierung möglich

Grillen Innsbruck
Grillen Innsbruck

Das Grillen auf städtischen Flächen in Innsbruck war in der Vergangenheit oft ein Streitpunkt zwischen Grillfreunden und Anwohnern. Um diesen Nutzungskonflikten entgegenzuwirken und das Grillen besser zu organisieren, hat die Stadt eine neue Grillplatzordnung erstellt.

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Einführung eines Online-Anmeldesystems. Ab sofort ist das Grillen an den ausgewiesenen Grillplätzen nur noch nach vorheriger Reservierung über die Homepage der Stadt möglich. Mit dieser Maßnahme soll das Grillen besser kontrolliert und organisiert werden, sodass es zu weniger Konflikten mit Anwohnern kommt.

Die Grillzeiten wurden ebenfalls ausgedehnt. In der ersten Phase ist das Grillen von 10 bis 16 Uhr möglich, in der zweiten Phase von 16 bis 22 Uhr. Bisher war um 20 Uhr Schluss. Die Stadt Innsbruck stellt während der Grillsaison vom 15.03. bis 30.11. vier öffentliche Grillplätze mit insgesamt 35 Grillstellen kostenlos zur Verfügung.

Wir wissen dann, wer wo grillt“, erklärt BM Georg Willi (Grüne) gegenüber der Tiroler Tageszeitung. Die MÜG wird die Buchungen auch kontrollieren. Die neue Grillplatzordnung wurde gestern im Stadtsenat einstimmig angenommen und wird nächste Woche noch vom Gemeinderat befasst.

In diesem Jahr wird das Grillen in Innsbruck aufgrund von ausstehenden Arbeiten erst ab dem 1. Mai möglich sein. Wer also grillen möchte, sollte sich jetzt schon um eine Reservierung bemühen.

Die neue Grillplatzordnung mag für einige Grillfreunde lästig erscheinen, aber sie soll letztendlich dazu beitragen, das Grillen in Innsbruck angenehmer und sicherer zu gestalten. Wer die Vorschriften beachtet und sich an die Regeln hält, kann weiterhin das schöne Wetter und das Grillen auf öffentlichen Plätzen in vollen Zügen genießen.

Die wichtigsten Punkte der neuen Grillplatzordnung 2023

    • Auf den öffentlichen Grillplätzen in Innsbruck darf man nur auf den speziell markierten und nummerierten Grillstellen mit einer Größe von 1×1 Meter grillen. Diese Grillstellen dürfen nur in der Zeit vom 15. März bis zum 30. November eines jeden Jahres genutzt werden, und zwar täglich von 10:00 bis 22:00 Uhr. Um eine Grillstelle nutzen zu können, ist eine gültige Reservierungsbestätigung erforderlich.
    • Es gibt insgesamt 35 offizielle Grillstellen auf 4 verschiedenen Grillplätzen.
    • Um eine Grillstelle zu nutzen, ist eine Reservierung notwendig, die entweder online oder in begründeten Ausnahmefällen im städtischen Bürgerservice vorgenommen werden kann. Die Reservierung muss eine gültige Reservierungsbestätigung beinhalten und kann maximal 7 Tage im Voraus erfolgen. Es ist möglich, eine Grillstelle entweder für den Zeitraum von 10:00 bis 16:00 Uhr oder von 16:00 bis 22:00 Uhr zu reservieren, jedoch nur einen dieser beiden Zeitabschnitte pro Tag.
    • Die Reservierungsbestätigung ist auf Verlangen den Aufsichtspersonen der Stadt Innsbruck vorzulegen.
    • Die antragsstellende Person muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
    • Personen, die gegen die Grillplatzordnung verstoßen, können vom Grillplatz verwiesen und von einer erneuten Reservierung von Grillstellen ausgeschlossen werden.
    • Die neue Grillplatzordnung tritt mit 01.05.2023 in Kraft.

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